Zertifizierung – FSC & CITES
Was bedeutet FSC®?
Der Forest Stewardship Council ®, abgekürzt FSC®, wurde 1994 in Toronto von einer Vielzahl am Wald interessierten Interessensgruppen gegründet.
Als 3-Kammer Vertretung sitzen im FSC® ökologisch, sozial und wirtschaftlich motivierte Personen und Organisationen an einem Tisch. Niemand wird ausgegrenzt; keine Kammer kann die andere dominieren, niemand, weder Umweltverbände noch die Wirtschaft bestimmen über die Arbeit des FSC®.
Der FSC® ist unabhängig. Die aktuelle Übersicht der Mitglieder im FSC International ist auf der FSC® Homepage (englisch/ spanisch) nachzulesen. Der FSC International hat in wichtigen Waldregionen der Erde nationale Vertretungen, die sog. working groups eingerichtet. Eine dieser Gruppen ist die FSC Arbeitsgruppe Deutschland.
Über Mitglieder und Arbeitsschwerpunkte informiert die Homepage: FSC-Deutschland.de.
Die Vergabe des Gütesiegels ist gebunden an:
- ein gültiges forest management Zertifikat des Forstbetriebes
- einen gültigen und geschlossenen Produktkettennachweis (chain-of-custody).
Nachhaltigkeit - FSC®
Cites
Das 1973 unterzeichnete Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeutung. CITES gewährt heute mehr als 37 000 Tier- und Pflanzenarten unterschiedlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemplare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden.
Das Bundesamt für Naturschutz ist die deutsche Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA=CITES) in der Bundesrepublik Deutschland.
Mehr allgemeine Informationen hierüber unter: https://www.bfn.de/thema/cites
Informationen über geschützte Holzarten unter: https://www.bfn.de/holz-holzprodukte
Die vollständige Liste der geschützten Holzarten ist hier verfügbar: https://espen.de/wp-content/uploads/2024/07/Liste-der-geschuetzten-Holzarten-08_23_pac.pdf
Sofern Holzarten im Anhang II und III gelistet sind und von ESPEN angeboten werden, sind diese bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt angemeldet. Neuzugänge in die EU werden ausschließlich mit den entsprechenden Einfuhrgenehmigungen des BfN eingeführt.
Weitere Informationen:
Die Broschüre “Gütesiegel FSC: Der neue Weg zur Rettung der Wälder“.